
Die meisten Menschen können sich wohl ihre eigene finanzielle Situation besser vorstellen oder wünschen. Während die meisten Bürger in Deutschland die Möglichkeit haben, ihr Budget durch Mehrarbeit, Lebensveränderung o.Ä. zu verbessern, gibt es Personen, denen diese Möglichkeit verwehrt bleibt.
Kaum eine Lobby macht sich stark für Menschen mit Behinderung, die in Deutschland eine Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch erhalten.
152,00 Euro erhalten Menschen monatlich, die zum Beispiel als Erwachsene in einer Einrichtung für betreutes Wohnen dauerhaft untergebracht sind.
Von diesen 152,00 Euro müssen keine lebensnotwendigen Verbrauchsgüter und Lebensmittel angeschafft werden. Der erwachsene Klient in einer Einrichtung hat diesen Betrag zur freien Verfügung und kann sich damit kaufen, was er möchte.
Von Einrichtung zu Einrichtung verfahren Träger dabei sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass die Tafel Schokolade in der einen Einrichtung noch als Lebensmittel gilt und nicht als Genussmittel und daher nicht vom Taschengeld bestritten werden muss. Das kann in einer anderen Einrichtung schon anders sein. Wenig Spielraum gibt es da für kostspielige Süßigkeiten wie Pralinen oder Genussmittel wie Alkohol und Zigaretten. Gleiches gilt für Limonade oder Cola. Während eine Einrichtung dies als Lebensmittel durchwinkt, kann es bei einem anderen Klienten in einer anderen Einrichtung schon als Genussmittel gelten.
Diese Ausgaben müssen dann vom Klienten mit rund 35,00 pro Woche über das Taschengeld bestritten werden.
Als Erwachsener Mensch bleiben einem dann 7,00 Euro pro Tag, um sich ein wenig Genuss leisten zu können. Bei Preisen für eine Pizza von rund 10,00 Euro oder bei einem Döner für etwa 7,00 Euro, bleibt dabei wenig Würde in der Selbstversorgung.
Wohlgemerkt, sprechen wir hier über Erwachsene, die trotz einer Behinderung ihren Alltag weitestgehend selbst bestreiten können, aber eben kein oder nur wenig eigenes Geld verdienen.
Geselliges Beisammensein in einem Cafe bei Kaffee und Kuchen gerät dabei schnell zu einem Luxushappening. Rund eine Million Menschen beziehen derartige Hilfen in Deutschland.
Der Gesetzgeber denkt, dass Teilhabe mit diesem Betrag durchaus möglich ist. Vielmehr aber ist es ein strategischer Umstand, der dazu führt, dass viele Menschen Verzicht üben müssen. Menschen, die keine Chance haben, an ihrer monetären Situation eigenständig etwas zu ändern.
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