
Faktencheck zur Einordnung des Schreibens, das am 26.07.2024 von der Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen in Umlauf gebracht und in sozialen Medien veröffentlicht wurde.
Die Redaktion stellte eine schriftliche Anfrage zur Authentizität des Schreibens, zur rechtlichen Grundlage und zur Motivation.
Wir erhielten innerhalb weniger Stunden eine umfangreiche schriftliche Antwort.
Aus der Antwort geht hervor, dass es sich bei dem Schreiben tatsächlich um ein internes Dokument der Behörde handelt.
Man bedauere die unpräzise und missverständliche Formulierung, die, so haben wir das Schreiben verstanden, in dieser Form nicht als generelle Dienstanweisung in Umlauf gebracht wird.
Zur Rechtsgrundlage schreibt die Behörde folgendes:
„Dem Schreiben liegt jedoch eine klare, bundesweit gültige Rechtslage zu Grunde: Diese besagt verkürzt ausgedrückt, dass ausreisepflichtige Personen, die in Deutschland in Freiheit leben, bei einem Scheitern ihrer Abschiebung nur dann in Haft genommen werden können, wenn dafür ein richterlicher Beschluss vorliegt.“
Ergebnis des Faktenchecks:
Das sich im Umlauf befindliche Schreiben ist keine generelle Dienstanweisung.
Die Behörde sieht Fehler in der Formulierung des Schreibens.
Die Rechtsgrundlage ist nach Prüfung der Aussage der Behörde in der Konsequenz ebenfalls korrekt interpretiert.
Das Schreiben findet in der Tagespresse wahrscheinlich deshalb so großen Anstoß, weil es in der Formulierung als wenig Konsequent erscheint, spiegelt aber die derzeitige Rechtslage wieder.
Die unpräzise Formulierung ist offensichtlich der Fehler eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin der Behörde, kann aber nicht für das Verfahren von Behörden generalisiert werden.
In dem Ergebnis muss also vielmehr das geltende Recht kritisiert werden, als dieses Schreiben als generalisierte Anordnung zu verstehen.