
Der MDR in Sachen hatte sich zunächst geweigert einen Wahlwerbespot von „Die Partei“ zu senden, da in dem Spot zu Straftaten aufgerufen wurde. Der MDR argumentierte in seiner Weigerung, dass man über den Spot „Es wird schon den Richtigen treffen!“ suggerieren würde, dass Mord an den Wählern einer anderen Partei als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung angesehen werden könne
„Die Partei“ zog vor das Verwaltungsgericht in Leipzig und erwirkte damit die Ausstrahlung des menschenverachtenden Spots, mit der Begründung durch das Gericht, dass es sich u.a. um Satire handle.
In dem Spot wird dazu aufgerufen AfD-Wähler zu erschießen und während die Protagonisten dann über die Straße gehen, um Menschen zu erschießen, teilen sie inhaltlich mit, dass 50 Prozent die AfD gewählt haben und es schon die richtigen treffen wird.
Angesichts der Tatsache, dass sich Politiker vieler Parteien aus allen Lagern Übergriffen von Gewalt ausgesetzt sehen, ist es fraglich, ob ein solcher Spot den ein oder anderen auf „komische“ Ideen bringen könnte. Es kann vielleicht als Legitimation zur Gewalt gegen Andersdenkende interpretiert werden.
Kaum auszudenken wäre es, wenn ein derartiger Aufruf aus rechten Parteien stammen würde, auch in satirischer Form. Die Empörung wäre zu recht, auch bei Spitzenpolitikern der meisten Parteien, sehr ausgeprägt. Zum Mordaufruf an AfD-Wähler bleiben die Social-Media Kanäle von Nancy Faeser und Co. jedoch stumm. Die Meinungsfreiheit sollte hier ebenfalls berücksichtigung finden, dennoch sollte in der Meinungsfreiheit die Grenze klar definiert sein, und zwar durch das Strafgesetzbuch.
Die Ausstrahlung des Spots wird sicherlich das Gegenteil bewirken und der AfD weitere Stimmen bescheren. Schade ist allerdings, dass sich der MDR Sachsen danach juristische Auseinandersetzungen liefern muss. Denn sehr wahrscheinlich wird es Klagen gegen den Sender, wegen Verstoßes gegen §111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, zur Folge haben.
Der Sender jedenfalls, der sich wegen der Ausstrahlung offensichtlich nicht sicher war, wollte über die Untersagung und das Urteil des Gerichts wahrscheinlich eine Rechtssicherheit für sich ableiten.
Bei aller Kritik, kann die Arbeit des ÖRR an diese Stelle als demokratiebekennend und rechtsstaatlich festgestellt werden.
Foto: Harrison Haines